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LPV INFO 03 / 2012 Richtlinien Massnahmen BAV

Das BAV will die Richtlinien Massnahmen neu definieren. Der LPV befürchtet, dass mit diesem Instrument zukünftig, im Falle einer Unregelmässigkeit, das Risiko eines faktischen Berufsverbotes ständig latent vorhanden ist, was den Beruf des Lokführers zunehmend unattraktiver machen würde.

Er verlangt deshalb, zusammen mit dem SEV, Einsicht in diese Richtlinien vor der Veröffentlichung um gegebenenfalls notwendige Korrekturen einbringen zu können.

Noch unklar ist, ob es sich bei diesem Massnahmenkatalog nur um die Handhabung der periodischen Prüfungen handelt, oder ob er allgemein auf alle sicherheitsrelevanten Tätigkeiten ausgedehnt wird.

Während bei den periodischen Prüfungen Klarheit herrscht, ist es bei den sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Fahrdienst unklar, wen und wie es die Betroffenen treffen wird.

Der LPV will mit seiner Eingabe erreichen, dass z.B. eine Fehlmanipulation bei der Interpretation eines Signalbildes auf der Strecke oder im Rangierdienst, keine schwerwiegenden Folgen auf die berufliche Zukunft der Betroffenen hat.

Sobald neue Informationen vorliegen, wird der LPV wieder informieren.

ZP LPV, Rinaldo ZobeleInfo 03-12-d.doc


Artikel erstellt am: Mittwoch, 8. Feb. 2012, 8:51 Uhr
Zuletzt aktualisiert am: Dienstag, 21. Feb. 2012, 20:45 Uhr