DeutschFrançaisItaliano

LPV INFO 1 / 2012 Selbstschutz in Randstunden

Faust

Insbesondere abends und nachts, beim Remisieren von Zügen, kann es bei der vor- geschriebenen Innenrevision zu heiklen Situationen kommen. Durch den Wegfall der ZUS sieht sich nun auch das Lokpersonal der betroffenen Depots innerhalb des ZVV insbesondere in Randstunden vermehrt renitenten und alkoholisierten Zugspassagieren ausgesetzt.

Die Gewährleistung der Sicherheit ihrer Mitarbeiter ist in erster Linie Aufgabe der Unternehmungen SBB!

Wir stellen jedoch fest, dass sie diese Aufgabe zu wenig ernst nimmt. Seit der Einführung des kondukteurlosen Betriebs überlässt sie das Lokpersonal schweizweit im Umgang mit schwierigen Reisenden vermehrt sich selbst. Das Lokpersonal ist im Umgang mit renitenten Reisenden nicht ausgebildet. Die SBB beschränken sich lediglich auf die Abgabe von Checklisten und Verhaltensanweisungen. Das reicht nicht mehr!

Der LPV-SEV fordert die SBB deshalb ausdrücklich auf, ihrer Verpflichtung, mit einer entsprechenden Schulung des Lokpersonals, nachzukommen!

Aus diesem Anlass erinnert der LPV an die folgenden Verhaltensregeln, wie sie auch bereits ausserhalb des ZVV seit Jahren üblich sind:

Oberste Priorität hat der Selbstschutz!
Darüber hinaus erinnern wir daran, dass ein Übergriff auf das Personal im ÖV (auch verbal) als Offizialdelikt geahndet wird (PBG Art. 59). Entsprechende Vorkommnisse sollen dem OCP (1830) gemeldet und mittels ESI-Meldung dokumentiert werden. In- formiere in jedem Fall auch den LPV SEV über ein solches Vorkommnis.SR 745.1 Bundesgesetz über die Personenbeförderung
Info 01-12-d.doc

Emmen, 27.01.2012 , LPV Ressortleiter P , Marjan D. Klatt


Artikel erstellt am: Mittwoch, 1. Feb. 2012, 16:58 Uhr
Zuletzt aktualisiert am: Mittwoch, 8. Feb. 2012, 14:48 Uhr