LPV Info 6-2011 - LPV lässt Arbeitsverträge bei SBB P überprüfen

Im Zuge der Differenzen im Geschäft um die Besetzung von vakanten Stellen an wenig attraktiven Standorten, wie z.B. Beinwil, liess der LPV vom Rechtsdienst SEV Arbeitsverträge und Rückzahlungsvereinbarungen von neu ausgebildeten Lokführerinnen und Lokführern überprüfen.
Der Rechtsdienst des SEV stellte dabei fest, dass diese Vereinbarungen und Verträge teilweise GAV-widrige Inhalte aufweisen und unübliche Klauseln enthalten.
Der Rechtsdienst SEV stellte insbesondere folgende Punkte in Frage:
- Mehrere, sich teilweise widersprechende Vereinbarungen und Verträge mit Unklarheiten (Befristete Arbeitsverträge im Anschluss an Ausbildungsverträge, Arbeitsortsregelung, die mehr als unüblich ist.
- Rückzahlungsvereinbarung: das gesamte Risiko wird auf die Arbeitnehmenden überbunden. Zudem ist der „auf den Arbeitnehmer entfallenden Teil“ der Rückzahlungsverpflichtung mit Fr. 120‘000.—angegeben, was einige grundsätzliche Fragen aufwirft.
Der SEV und der LPV werden zu diesen merkwürdigen Praktiken intervenieren, zumal es sich nicht um Einzelfälle handelt.Betroffenen Mitgliedern empfiehlt der LPV die eigenen Arbeitsverträge und Vereinbarungen vom Rechtsdienst des SEV ebenfalls überprüfen zu lassen.
Dieses Formular heruntergeladen und zusammen mit Kopien der entsprechenden Unterlagen dem Rechtsdienst SEV zustellen.
Berufsrechtsschutzgesuch_de_11
Olten, 10.11.2011
Zentralvorstand LPV
Ressort SBB P
Artikel erstellt am: Freitag, 11. Nov. 2011, 8:44 Uhr
Zuletzt aktualisiert am: Donnerstag, 23. Feb. 2012, 19:01 Uhr